Symbolfotos_Herten_QF2.jpg Foto: A. Zelck / DRKS
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Ihre Ansprechpartnerin

Fragen zu Ihrer Fördermitgliedschaft richten Sie bitte an

Frau
Claudia Kahrweg

Telefon: 0231 1810 - 222
Fax: 0231 1810 - 111

sekretariat@drk-dortmund.de

Beurhausstraße 71
44137 Dortmund

Die Arbeit des Roten Kreuzes in Dortmund braucht finanzielle Unterstützung

„Sparen, kürzen und Leistungen abbauen“ heißt es allerorts.

Umfangreiche soziale Leistungen von Bund, Ländern, Gemeinden stehen aktuell auf dem Prüfstand, sollen gestrichen oder nur mehr in einer stark reduzierten Form beibehalten werden. Der Kreisverband vom Deutschen Roten Kreuz in Dortmund ist vor diesem Hintergrund mehr denn je auf Spenden, Schenkungen, Erbschaften und Mitgliedsbeiträge seiner Förderer angewiesen. Um den Menschen nach dem Maß der Not jederzeit helfen zu können.

Wir verwenden unsere Einnahmen, die sich größtenteils aus Kostenerstattungen (z.B. von Krankenkasse oder Teilnehmerbeiträge), öffentlichen Zuschüssen (Staat, Kommune), Pflegegeldeinnahmen, Mitgliedsbeiträge (Fördermitglieder*innen) und Spenden (Geld- bzw. Sachleistungen) zusammensetzen, um unsere vielfältigen Aufgaben in der Wohlfahrtsarbeit und der nationalen Hilfsgesellschaft zu finanzieren.

Ihre Fördermitgliedschaft ermöglicht dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dortmund e. V. seine gemeinnützigen Aktivitäten im Sinne unseres Leitbildes dauerhaft sicher zu stellen.

Wofür benötigen wir Ihre Spende, Schenkung, Erbschaft oder Mitgliedsbeitrag:

  • für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Helfer*innen 
  • für die Kosten der Unterkünfte / Rotkreuzheime der Helfer*innen 
  • für unter- bzw. nichtfinanzierte Zusatzangebote zum Wohle der Menschen in der stationären Sozialarbeit (z. B. Alten- und Pflegeheim)
  • für die unter- bzw. nichtfinanzierte offene Sozialarbeit z.B. Beratungsstellen, Kindergärten, Sozialstationen, Hausnotruf
  • für die Finanzierung des Eigenanteiles des Deutschen Roten Kreuzes im Katastrophenschutz, Sanitäts- und Rettungsdienstes

Wir informieren Sie über unsere Arbeit: neben der Möglichkeit sich auf unserer Homepage und in den sozialen Netzwerken über unsere Arbeit zu informieren, erhalten Fördermitglieder postalisch zweimal jährlich einen Mitgliederbrief mit Informationen zu aktuellen Aufgaben und Tätigkeiten des DRK Kreisverband Dortmund.

Haben Sie Fragen?

  • zu einer Fördermitgliedschaft
  • zu einer Spende
  • zu einer Schenkung, Erbschaft bzw. Stiftung
  • Sie sind Förderer des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Dortmund e. V.

Frau Claudia Kahrweg ist gerne für Sie da!

Der Umgang mit Ihrer Spende

  • Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Dortmund e. V. ist im Vereinsregister Dortmund (VR 1888) als "e. V." eingetragen.
  • Die Finanzbehörde (Finanzamt) hat dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dortmund e. V., im Sinne der Abgabenordnung, die Gemeinnützigkeit anerkannt.
  • Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Dortmund e. V. unterzieht sich freiwillig einer jährlichen Prüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das aktuelle Prüfungsergebnis mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk kann in der Kreisgeschäftsstelle eingesehen werden.
  • Der DRK Kreisverband Dortmund e. V. garantiert einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit den zur Verfügung gestellten Spenden und Zuschüssen, um im Sinne der Rotkreuz-Grundsätze handeln zu können. 

Vielen Dank für Ihre Spende!

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen

Das Deutsche Rote Kreuz, Generalsekretariat ist vom DZI mit dem Spendenspiegel ausgezeichnet worden.

Auszug aus der Homepage des DZI

  - Wirkungsweise des DZI Spenden-Siegels

Die aktuelle Lage im Spendenwesen Deutschlands ist durch einen verschärften Wettbewerb um Spendenmittel, eine eingeschränkte Transparenz und nicht zuletzt durch ein kritisches Bewusstsein der Spender gekennzeichnet.

  - Das DZI Spenden-Siegel

dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe, erhöht die Vergleichbarkeit der Organisationen, macht den Spendenmarkt übersichtlicher und sorgt für eine wirkungsvollere Hilfeleistung. Ziel des DZI Spenden-Siegels ist es, Bewusstsein zu schaffen, Vertrauen zu fördern und die Hilfsbereitschaft der Menschen zu erhalten.

  - Antrag, Prüfung und Selbstverpflichtung

Das DZI Spenden-Siegel kann von gemeinnützigen Organisationen, die sich durch überregionale Spendensammlungen finanzieren, und für regelmäßig durchgeführte abgegrenzte Sammlungen beantragt werden. Die Initiative zur Antragstellung geht von der Organisation aus. Das DZI prüft bei der Antragsbearbeitung vergangenheitsbezogen die Einhaltung der Spenden-Siegel-Leitlinien. Für die Zukunft bestätigt die Organisation gegenüber dem DZI die Anerkennung dieser Selbstverpflichtung. Das Spenden-Siegel muss jährlich neu beantragt werden.

Ausweitung des Spenden-Siegels: Seit Anfang 2004 kann das Spenden-Siegel von allen Spenden-organisationen beantragt werden, die nach §§ 51 ff Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannt sind. Damit steht das Prüfverfahren zukünftig unter anderem auch Umwelt-, Tierschutz- und Kulturorganisationen offen. Nähere Informationen enthält die diesbezügliche Pressemitteilung.

  - Vergabekriterien

Die Kriterien für die Zuerkennung des Spenden-Siegels sind in Kooperation mit betroffenen Spitzenverbänden und Fachgremien auf wissenschaftlicher Basis entwickelt worden. Sie unterliegen fortlaufend einer systematischen Überarbeitung. Die Prüfkriterien sind in den "Leitlinien und Ausführungsbestimmungen für überregional Spenden sammelnde Organisationen" festgeschrieben und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • wahre, eindeutige und sachliche Werbung in Wort und Bild,
  • nachprüfbare, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Mittel unter Beachtung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften,
  • eindeutige und nachvollziehbare Rechnungslegung,
  • Prüfung der Jahresrechnung und entsprechende Vorlage beim DZI,
  • interne Überwachung des Leitungsgremiums durch ein unabhängiges Aufsichtsorgan,
  • Prämien, Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen für die Vermittlung von Spenden nur unter strengen Auflagen.