Buehnenbild_Vorstand_DMoeller-DRK-Region-Hannover_RD_Rettungswagen.jpg Foto: D. Möller / DRK
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Satzung des DRK

Satzung

Hier finden Sie die gültige Satzung des DRK Kreisverband Dortmund e. V.

Entwurf der neuen Satzung des DRK KV Dortmund e.V.

Der DRK-Kreisverband Dortmund e.V. ist im Begriff sich eine neue Satzung zu geben. Eine Änderung ist aus mehreren Gründen notwendig geworden:

  • Die aktuelle Satzung hat seit etlichen Jahren unverändert ihre Gültigkeit und muss an aktuelle Rechtsprechung und die vom Generalsekretariat verabschiedete Mustersatzung angepasst werden.
  • Das Modell des ehrenamtlichen Vorstandes mit einer Kreisgeschäftsführung entspricht schon länger nicht mehr der betriebswirtschaftlichen Realität eines Kreisverbandes mit über 500 Mitarbeitenden und mehr als 300 Ehrenamtlichen.

Hier finden Sie den aktuellen Entwurf der zukünftigen Satzung, der vom DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. bereits genehmigt wurde und im nächsten Schritt den Mitgliedern des DRK-Kreisverband Dortmund e.V. zur Abstimmung vorgelegt werden wird.

Ordnung für Rotkreuzgemeinschaften, Anlage 1a

Ordnung für die Rotkreuzgemeinschaften (außer Jugendrotkreuz) im Bereich des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe in der Fassung vom 04.11.2017.

Ordnung für das Jugendrotkreuz, Anlage 1b

Ordnung für das Deutsche Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe in der Fassung vom 10.11.2012.

Schiedsordnung, Anlage 2

Hier finden Sie die Schiedsordnung für das DRK.

Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung, Anlage 3

Hier finden Sie die gültige Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung im DRK Kreisverband Dortmund e. V.