Rettungssanitäter*in
Herr
Lars Boß
Schulleiter Rettungsdienstschule
Lehrkraft Rettungsdienstschule
Telefon: 0231 1810 - 7000
ausbildungszentrum@drk-dortmund.de
DRK Ausbildungszentrum
Schleefstraße 2d
44287 Dortmund
Rettungssanitäter-Ausbildung
Aufgaben des*der Rettungssanitäter*in
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter*in erfolgt gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettSanAPO) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Der*die Rettungssanitäter*in kann in NRW gemäß des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) als Fahrer*in in der Notfallrettung auf dem Rettungstransportwagen (RTW) sowie im Team mit eine*m Notfallsanitäter*in in der Versorgung und Transportbegleitung von Notfall-Patienten tätig werden. Zudem kann der*die Rettungssanitäter*in im Bereich des qualifizierten Krankentransports die verantwortliche Versorgung und Begleitung von Nicht-Notfallpatienten auf dem Krankentransportwagen (KTW) wahrnehmen.
Ausbildungsverlauf
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst eine 240-stündige (6-wöchige) theoretische Ausbildung. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Aufgaben vermittelt.
Während der Corona- Pandemie werden viele theoretische Inhalte auch online vermittelt.
Im zweiten Teil der Ausbildung absolviert der*die Lehrgangsteilnehmer*in ein 80-stündiges (2-wöchiges) Klinikpraktikum, das maximal in 2 Abschnitte von je 1 Woche geteilt werden darf.
Den dritten Ausbildungsteil stellt das 160-stündige (4-wöchige) Rettungswachenpraktikum in einer Rettungswache dar. Im Praktikum muss der*die Teilnehmer*in an mindestens 40 Einsätzen, davon 20 Notfalleinsätzen als Praktikant*in mitwirkend teilgenommen haben.
Im vierten und letzten Ausbildungsteil erfolgt die Prüfung zum*zur Rettungssanitäter*in.
Weiter bieten wir unseren Lehrgang in Modulbauweise an, welche eine Teilnahme am Lehrgang neben 24h- DIensten möglich macht. Hier müssen die erforderlichen Module innerhalb von neun Monaten abgeleistet werden.
Lehrgangsvorraussetzungen
Vollendung des 17. Lebensjahres
Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, das nicht älter als drei Monate sein darf
Ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, sowie eine Erklärung, dass gegen den*die Lehrgangsteilnehmer*in weder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren noch Strafverfahren anhängig und auch in den letzten fünf Jahren nicht durchgeführt worden ist.
Ausbildungstermine 2023
Lehrgangskosten Rettungssanitäterausbildung
Die Lehrgangskosten für den Lehrgang zum*zur Rettungssanitäter*in (gem. APO) inkl. Lehrmaterial und Lehrbuch betragen 1.900,00 €.
Die Lehrgangskosten für die Abschlusswoche inkl. staatlicher Prüfung und Lehrgangsmaterial für den Rettungssanitäter*in (gem. APO) betragen 550,00 €.
- Sprechen Sie uns gerne für Sonderkonditionen bei mehr als zwei Teilnehmern an.
- Sofern Sie sich als DRK-Mitglied anmelden, geben Sie bitte in der Anmeldung den DRK-Verband an und fügen einen Nachweis der Anmeldung bei.
Der DRK Kreisverband Dortmund e. V. ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
Fördermöglichkeiten:
Aus- und Weiterbildungen können je nach individueller Situation gefördert werden. Die Rettungssanitäterausbildung wird z. B. gefördert durch die Arbeitsagenturen.
- www.bildungskredit.de
- www.bildungspraemie.info
- www.bildungsscheck.nrw.de
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
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