In der Pflege werden gut ausgebildete und motivierte Pflegekräfte benötigt. Daher hat der Gesetzgeber die drei Pflegeberufe der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zum 01.01.2020 zu dem neuen Beruf der*des Pflegefachmann*frau gebündelt.
In diesem Zuge ist auch zum 01.01.2021 aus den Berufen der Pflegehelfer*innen in der Alten- und Krankenpflege der Beruf der*des generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistent*ingebündelt worden.
Insbesondere ergeben sich in dem Arbeitsfeld der Altenpflege neue Aufgabenfelder aus. Hier ist insbesondere das Mitwirken bei behandlungspflegerischen Bereichen zu nennen.
Pflegefachpersonal in schwierigen (komplexen) Pflegesituationen unterstützen und unter Aufsicht diese Pflege durchführen
Pflegen von Menschen in stabilen Pflegesituationen, welche in der Langzeitpflege, ambulanten Pflege, akuten Pflege und in der Kinderkrankenpflege anzutreffen sind
Aufrechterhaltung und Förderung von sozialen Kontakten zur Familie und nahestehenden Bezugspersonen
bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge ärztlich veranlasster Maßnahmen mitwirken (z.B. Blutzuckerkontrolle, auftragen von medizinischen Salben, Medikamentengabe, Insulingabe) in stabilen Pflegesituationen
12 Monate, die ersten drei Monate gelten als Probezeit
Theorie- und Praxisphasen
Die Ausbildung findet in wechselnden Blöcken zw. theoretischer und praktischer Ausbildung statt.
Verteilung der Ausbildungsstunden
insgesamt beträgt die Ausbildung mindestens 1650 Stunden
700 Unterrichtsstunden mit durchschnittlich 36 Unterrichtsstunden pro Woche; Unterrichtszeiten zwischen 08:00 Uhr bis 15:45 Uhr
950 Stunden werden der praktischen Ausbildung zugeordnet:
460 Stunden bei Ausbildungsträger
2 x 230 Stunden in den beiden komplementären Pflichteinsätzen
30 Stunden frei Verteilung
Ausbildungsvergütung
Der Ausbildungsträger hat eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen (§1 PflfachassAvG). Sollte Leistungen aus dem SGB III oder ähnlich bestehen, erlischt der Anspruch auf Ausbildungsvergütung.
Prüfung
Am Ende des Ausbildungsjahres erfolgt eine Abschlussprüfung aus jeweils einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Dortmund e.V. DRK Pflegeschule Dortmund Bitte nutzen Sie unser Bewerbungsformular. Für Fragen stehen wir Ihnen unter folgender Telefonnummer zur Verfügung Tel: 02 31 / 1810 - 7000
WICHTIG! Sie müssen sich auch bei einem Ausbildungsträger der praktischen Ausbildung bewerben. Erkundigen Sie sich, ob dieser Ausbildungsträger mit der DRK Pflegeschule Dortmund kooperiert.
Das Team der DRK Pflegeschule Dortmund, freut sich auf Ihre Bewerbung!