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DRK Ausbildungszentrum
Schleefstraße 2d
44287 Dortmund
Brandschutzhelfer*in
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." (Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987) .
Lehrgangsinhalte:
- Grundlagen der Verbrennung
- Brandursachenlehre
- Betriebsspezifische Brandgefahren
- Brandschutzordnung/Brandschutzkonzept
- Alarmierungswege und -mittel
- Flucht- und Rettungswege Rechte
- Pflichten und Aufgaben
- Brandklassenlehre
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Verhalten im Brandfall
- Praktische Ausbildung am Brandtrainer (Wetterbedingte Änderungen möglich)
Ausbildung entspricht der DGUV Information 205 – 023 und ASR A 2.2
Lehrgangsdauer 4 Stunden.
Die notwendige Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei einer normalen Brandgefährdung (z.B. Büronutzung) nach ASR A 2.2 in der Regel ausreichend.
Die Lehrgangskosten betragen 100,00 EUR pro Person.
Anmeldung und Termine zum/zur Brandschuzhelfer*in